DGUV Vorschrift 3
Greift auch in Ihrem Betrieb!
Vertrauen Sie bei der Prüfung Ihrer Betriebsmittel auf einen kompetenten Partner. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsmittelprüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3(ehemals BGV A3).
Angefangen bei Ihrem Computer, über die Kaffeemaschine im Aufenthaltsraum, bis hin zur Verarbeitungs- und/ oder Fertigungsmaschine, finden Sie nachfolgend in unserem Flyer einige branchenübergreifende Beispiele inkl. unserer Prüffristempfehlung.
Welche Leistungen beinhaltet die DGUV V3 Prüfung?
Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können, bietet unser Kollege Marcel Eilers das Rund-um-Sorglos-Paket. Folgende Maßnahmen führen wir für Sie durch:
- Bestandsaufnahme vorhandener Betriebsmittel
- Sichtprüfung auf Beschädigung oder Mängel
- Durchführung sicherheitsrelevanter Messungen wie z.B. Isolationswiderstände und Ableitströme
- Nachweis der sicheren Trennung
- Funktionsprüfung, Beurteilung Betriebssicherheit
- Ausfertigung des Prüfprotokolls.
Was passiert, wenn ein Betriebsmittel durch die Prüfung durchfällt?
Zunächst wird das betroffene Gerät oder die betroffene Maschine von uns gesperrt. Je nachdem welche Betriebsmittel durch die Prüfung gefallen sind, können wir Ihnen bei der Reparatur weiterhelfen. Ganz egal ob Bohrmaschine, Schleifer oder Fertigungsanlage. Unser Fachpersonal klärt Sie gerne direkt vor Ort über unsere Instandsetzungsleistungen auf und beantwortet Ihre Fragen.
Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 3 entnehmen Sie bitte der Broschüre der Berufsgenossenschaft ETEM.