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A. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleitungen und Ersatzteillieferungen unseres Unternehmens – nachfolgend maschinendoc.com GmbH & Co. KG genannt. Dazu gehören zum Beispiel die Instandhaltung mit Maßnahmen der Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung von technischen Produkten (Begriffsbestimmung nach DIN 31051), sowie Auskünfte und Beratung in diesem Zusammenhang und die Lieferung von Ersatz- und Austauschteilen.

Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten diese auch, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle weiteren Geschäftsvorgänge zwischen dem Kunden und der maschinendoc.com GmbH & Co. KG.

Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit die maschinendoc.com GmbH & Co. KG diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Unser Schweigen auf derartige abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

Unsere Bedingungen gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Kunde erkennt durch die Annahme unseres Angebotes oder durch die Zusendung unsere Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

B. Zeitliche Erfüllung des Vertrages, Abwicklung von Dienstleistungen

a. Die von maschinendoc.com GmbH & Co. KG durchzuführende Dienstleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Ersatzteileverfügbarkeit binnen einer angemessener Frist.

b. Falls kein bestimmtes Datum vereinbart wurde, teilt die maschinendoc.com GmbH & Co. KG dem Kunden bei Vor-Ort-Reparaturen binnen einer angemessenen Frist vorher den genauen Servicetermin mit.

c. Sollte eine Durchführung der Arbeiten zu dem vereinbarten Termin nicht möglich sein, so wird dies dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt.

d. Die Dienstleistungen werden beim Kunden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, montags bis freitags zwischen 07:00 und 16:00 Uhr (Normalarbeitszeit) durchgeführt. Ausgenommen sind gesetzliche oder lokale Feiertage sowie der Zeitraum zwischen dem 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres.

e. Einsätze außerhalb der genannten Normalarbeitszeit können im Einzelfall vereinbart werden und werden gesondert gemäß den aktuellen Stundenverrechnungssätzen der maschinendoc.com GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt.

f. Die Beauftragung der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zu vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erfolgt meist telefonisch. Der Dienstvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung oder Belieferung durch die maschinendoc.com GmbH & Co. KG oder durch die Entgegennahme der Dienstleistung zustande.

g. Im Anschluss der Beauftragung erfolgt gemäß den vorstehenden zeitlichen Bestimmungen die Dienstleistungsdurchführung durch einen unserer Mitarbeiter.

h. Im Anschluss an die Dienstleistungsdurchführung erstellt die maschinendoc.com GmbH & Co. KG einen Servicebericht, welchen der Kunde zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Dienstleistung unterschreibt.

i. Alle durch die maschinendoc.com getauschten Teile gehen in das Eigentum der maschinendoc.com GmbH & Co. KG über.

j. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme unserer Leistung. Kommt er dieser Pflicht nach Beendigung der Arbeiten nicht nach oder verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der maschinendoc.com GmbH & Co. KG, so gilt die Abnahme nach Ablauf einer Woche seit Anzeige der Beendigung, spätestens aber mit der Inbetriebnahme der Maschine oder des Gerätes, als erfolgt.

C. Verzögerung, Verschiebung und Unterbrechung der Dienstleistung/ Leistungsverzug

Verzögert sich die Durchführung der Dienstleistung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die Kosten für die Wartezeit der eingesetzten Mitarbeiter und (soweit erforderlich) für eine erneute Anreise und/oder die zusätzliche Übernachtung der Mitarbeiter von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG gemäß den aktuellen Verrechnungssätzen zu tragen.

D. Mitwirkungspflicht des Kunden/Auftraggebers

a. Der Kunde gewährt der maschinendoc.com GmbH & Co. KG für die Durchführung der Dienstleistung zu den vereinbarten Zeiten freien Zugang zu den Produkten/Maschinen. Der Kunde haftet für den einwandfreien und gefahrfreien Zustand des Zugangs und des Arbeitsplatzes.

b. Dem Kunden obliegt es, die in seinem Bereich liegenden und erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen und die erforderlichen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz zu schaffen, um es der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zu ermöglichen, die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen vollständig und vertragsgerecht zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die unentgeltliche Unterstützung bei der Störungsanalyse und -beseitung sowie die Ausgabe aller relevanten Informationen.

c. Der Kunde hat der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zudem auf erste Anforderung Einsicht in die in seinem Besitz befindlichen technischen Unterlagen über die betreffenden Maschinen zu gestatten, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung zweckdienlich und erforderlich sind.

d. Der Kunde stellt auf eigene Kosten und Gefahr Hilfskräfte, Werkzeuge (soweit vereinbart) und Hebezeuge mit Bedienungspersonal sowie alle erforderlichen Materialien und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hilfskräfte die Weisungen des von eingesetzten Personals befolgen. Die maschinendoc.com GmbH & Co. KG übernimmt für die Arbeiten der Hilfskräfte keine Haftung.

e. Der Kunde verpflichtet sich, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde die Maschinen, an denen Arbeiten durchgeführt werden sollen, zu säubern. Der Kunde hat das Personal der maschinendoc.com GmbH & Co. KG auf spezielle, in seinem Betrieb bestehenden Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.

E. Benutzungsrecht

Die maschinendoc.com GmbH & Co. KG setzt voraus, dass die betreffenden Maschinen entweder im Eigentum des Kunden stehen oder dieser auf andere Weise zu deren Benutzung berechtigt ist und dies auf Anforderung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG nachweist.

F. Zusätzliche Arbeiten und/oder Ersatzteile

a. Die von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG durchzuführenden Arbeiten ergeben sich aus dem vereinbarten Umfang, mangels eines solchen nach billigem Ermessen aus den Erfordernissen des Befundes durch das Personal der maschinendoc.com GmbH & Co. KG. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten werden nach Zustimmung des Kunden zusätzlich nach Art und Umfang, Zeitaufwand und Nebenkosten zu den allgemeinen Tarifen von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt.

b. Für benötigte Ersatzteile und erbrachte Dienste gelten die jeweils gültigen Preise der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c. Für die richtige Spezifikation und technische Beschreibung eines Ersatz- oder Austauschteils ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der maschinendoc.com GmbH & Co. KG durch seinen Vorlieferanten oder Hersteller der Teile. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Teile das Lager oder das Werk von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG verlassen haben und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

G. Mängelrüge, Gewährleistung, Pflichtverletzung

a. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Leistungserbringung – auch bezüglich eines vom Kunden benutzbaren Teils der Leistung – schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis zu rügen. Mängelrügen müssen eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht frist- oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus.

b. Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen.

c. Ist ein Mangel gegeben, so wird dieser nach Wahl von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzleistung behoben, wobei die maschinendoc.com GmbH & Co. KG zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen sind. Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat, sowie unberechtigte Reklamationen werden im Auftrag und auf Kosten des Kunden gemäß den allgemein gültigen Verrechnungssätzen der maschinendoc.com GmbH & Co. KG beseitigt.

d. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden – unbeschadet weiterer Regelungen dieses Vertrages – nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

e. Soweit die Pflichtverletzung sich nicht auf eine übernommene Werkleistung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG bezieht, ist der Rücktritt ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Rücktritt ist mit Ausnahme der Mangelhaftung ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nicht zu vertreten ist.

f. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen, Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer H, soweit es sich nicht um Ansprüche aus einer Garantie handelt, welche den Kunden gegen das Risiko von etwaigen Mängeln absichern soll. Auch in diesem Fall haftet die maschinendoc.com GmbH & Co. KG mit Ausnahme des Vorsatzes und der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

g. Die Gewährleistung und Haftung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf mangelhafter Ausführung oder mangelhaftem Material beruhen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Leistungsbeschaffenheit.

h. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen bedarf stets der Schriftform.

i. Nach Abnahme des Dienstleistungsauftrages haftet die maschinendoc.com GmbH & Co. KG für einen Mangel aus diesem Auftrag in der Weise, dass er den Mangel zu beseitigen hat. Die Haftung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Auftraggeber beigestellten Teile. Zur Beseitigung eines von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zu behebenden Mangels hat der Auftraggeber der maschinendoc.com GmbH & Co. KG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewährleisten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von maschinendoc.com über.

j. Bei seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorheriger Zustimmung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG vorgenommenen Änderungen oder Arbeiten wird die Haftung von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

k. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte, die durch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Auftraggebers verursacht werden.

H. Begrenzung und Ausschluss der Haftung

a. Die maschinendoc.com GmbH & Co. KG haftet nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere:

  • Für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
  • Für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit und erheblicher Pflichtverletzung.
  • Wenn im Falle der Verletzung sonstiger Pflichten i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB dem Auftraggeber die Leistung von maschinendoc.com nicht mehr zuzumuten ist.
  • Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Im Falle des Verzuges, soweit ein Fixtermin vereinbart war.
  • Soweit die maschinendoc.com GmbH & Co. KG die Garantie für die Beschaffenheit seiner Produkte oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

„Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

b. In anderen Fällen haftet die maschinendoc.com GmbH & Co. KG für alle gegen die maschinendoc.com GmbH & Co. KG gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit.

c. Im Falle der vorstehenden Haftung nach Ziff. 8.2 und einer Haftung ohne Verschulden, insbesondere bei anfänglicher Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haftet die maschinendoc.com GmbH & Co. KG nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

d. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft die maschinendoc.com GmbH & Co. KG nur, wenn maschinendoc.com GmbH & Co. KG das Beschaffungsrisiko ausdrücklich kraft schriftlicher Vereinbarung als „Beschaffungsrisiko“ übernommen hat.

e. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit maschinendoc.com seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft oder eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit gegeben ist.

f. Die Haftung von maschinendoc.com GmbH & Co. KG ist mit Ausnahme des Vorsatzes und der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und sonstiger gesetzlich zwingender, abweichender Haftungssummen der Höhe nach insgesamt beschränkt auf den Deckungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung der maschinendoc.com GmbH & Co. KG. Auf Anforderung des
Kunden stellt maschinendoc.com GmbH & Co. KG diesem unentgeltlich jederzeit eine Kopie seiner diesbezüglichen Versicherungspolice zur Verfügung. maschinendoc.com GmbH & Co. KG verpflichtet sich, im Falle der Leistungsfreiheit des Versicherers, (z. B. durch Obliegenheitsverstößen der maschinendoc.com GmbH & Co. KG, Jahresmaximierung etc.) mit eigenen Leistungen dem Auftraggeber gegenüber einzustehen, jedoch mit Ausnahme des Falles vorsätzlichen Handelns, der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und gesetzlich zwingender, abweichender Haftungshöhen lediglich bis zu einer Höchstsumme von 25.000,00 EUR je Schadensfall. Als Schadensfall ist dabei die Summe derjenigen Ereignisse zu verstehen, die bei objektiver Betrachtung einen einheitlichen, zusammenhängenden Lebenssachverhalt bilden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

g. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 8.2 bis 8.6 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG sowie deren Subunternehmern.

h. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn maschinendoc.com GmbH & Co. KG Arglist oder grobes Verschulden zur Last fällt, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder vorsätzlichem Handeln.

i. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

j. Keine Haftung auf Neuteile wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Einbau oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, soweit sie nicht von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG zu verantworten sind.

k. Die Gewährleistung für Neuteile ist abhängig vom Hersteller und wird so an den Kunden weitergegeben und beginnt mit Abnahme oder Inbetriebnahme, spätestens jedoch 1 Monat nach Anlieferung.

I. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

a. Die dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Vergütungen beziehen sich auf die jeweils aktuellen Stundenverrechnungssätze von der maschinendoc.com GmbH & Co. KG, falls nicht anders vereinbart. Die Verrechnungssätze kann der Auftraggeber jederzeit unter www.maschinendoc.com einsehen.

b. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebote sind freibleibend.

c. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

d. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist die maschinendoc.com GmbH & Co. Berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen.

e. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen und/oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

J. Eigentumsvorbehalt

Die maschinendoc.com GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an allen verwendeten bzw. gelieferten Teile bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.

K. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wittmund.